Wasserbeprobung Legio

Eine Legionellenprüfung kommt überall dort in Frage, wo warmes Wasser vernebelt wird. Dies kann Sie auch zu Hause unter der Dusche betreffen. Gesetzlich verpflichtet zur Prüfung des Trinkwassers sind Sie aber nur, wenn Sie Wasser an Dritte abgeben. Beispielsweise als Vermieter, Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen oder in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten. Besonders gefährdet für den Befall mit Legionellen sind Leitungen oder Becken mit langen Stillstandzeiten. Da diese selten komplett vermieden werden können (Urlaub, Semesterferien, Winterpause des Sportvereins oder selten genutzte „Zweitbäder“), ist es besonders wichtig, dass Sie die regelmäßigen Kontrollen, im Normalfall alle 1 – alle 3 Jahre, durchführen lassen.